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   BVerfG, 09.12.1996 - 2 BvR 2316/96   

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BVerfG, 09.12.1996 - 2 BvR 2316/96 (https://dejure.org/1996,2681)
BVerfG, Entscheidung vom 09.12.1996 - 2 BvR 2316/96 (https://dejure.org/1996,2681)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Dezember 1996 - 2 BvR 2316/96 (https://dejure.org/1996,2681)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1301
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus BVerfG, 09.12.1996 - 2 BvR 2316/96
    Auch wenn die Statthaftigkeit der Berufung im vorliegenden Fall in der fachgerichtlichen Rechtsprechung noch nicht unumstritten ist, kann es dem Beschwerdeführer grundsätzlich zugemutet werden, erst Berufung einzulegen, ehe er Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. BVerfGE 60, 96 [98 f.]; 61, 119 [121 f.]; 72, 119 [121]; BVerfG, NJW 1985, S. 2250 ; 1993, S. 2864).

    Auch im vorliegenden Fall liegt diese Lösung von Verfassungs wegen nahe (vgl. auch die stRspr zur analogen Anwendbarkeit von § 513 Abs. 2 ZPO seit BVerfGE 60, 96 [99]).

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BVerfG, 09.12.1996 - 2 BvR 2316/96
    Die verbleibende Ungewißheit, daß sein Rechtsmittel vom Berufungsgericht als unzulässig verworfen wird, ist dem Beschwerdeführer schon deshalb zuzumuten, weil die Entscheidung des Berufungsgerichts jedenfalls dann, wenn das Rechtsmittel - so wie hier - nicht offensichtlich unzulässig war, die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde neu in Lauf setzt (vgl. BVerfGE 16, 1 [2 f.]; 47, 168 [175]; 63, 80 [85]; 91, 93 [106]).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus BVerfG, 09.12.1996 - 2 BvR 2316/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts obliegt gemäß der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zunächst den Fachgerichten die Aufgabe, die Grundrechte zu wahren und etwaige im Instanzenzug eingetretene Grundrechtsverstöße unter Ausschöpfung aller prozeßrechtlichen Möglichkeiten selbst zu beseitigen (vgl. BVerfGE 49, 252 [258]; 63, 77 [79]; 73, 322 [327]).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 09.12.1996 - 2 BvR 2316/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts obliegt gemäß der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zunächst den Fachgerichten die Aufgabe, die Grundrechte zu wahren und etwaige im Instanzenzug eingetretene Grundrechtsverstöße unter Ausschöpfung aller prozeßrechtlichen Möglichkeiten selbst zu beseitigen (vgl. BVerfGE 49, 252 [258]; 63, 77 [79]; 73, 322 [327]).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus BVerfG, 09.12.1996 - 2 BvR 2316/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts obliegt gemäß der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zunächst den Fachgerichten die Aufgabe, die Grundrechte zu wahren und etwaige im Instanzenzug eingetretene Grundrechtsverstöße unter Ausschöpfung aller prozeßrechtlichen Möglichkeiten selbst zu beseitigen (vgl. BVerfGE 49, 252 [258]; 63, 77 [79]; 73, 322 [327]).
  • BGH, 19.10.1989 - III ZR 111/88

    Berücksichtigung der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichterreichen der

    Auszug aus BVerfG, 09.12.1996 - 2 BvR 2316/96
    Auch der Bundesgerichtshof vertritt die Auffassung, eine Analogie zu § 513 Abs. 2 ZPO könne in Fällen der vorliegenden Art gerechtfertigt sein (BGH, NJW 1990, S. 838 ff. - die Entscheidung bezieht sich auf das schriftliche Verfahren nach § 128 Abs. 2 und 3 ZPO ; § 495 a ZPO war damals noch nicht in die Zivilprozeßordnung eingefügt).
  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 09.12.1996 - 2 BvR 2316/96
    Die verbleibende Ungewißheit, daß sein Rechtsmittel vom Berufungsgericht als unzulässig verworfen wird, ist dem Beschwerdeführer schon deshalb zuzumuten, weil die Entscheidung des Berufungsgerichts jedenfalls dann, wenn das Rechtsmittel - so wie hier - nicht offensichtlich unzulässig war, die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde neu in Lauf setzt (vgl. BVerfGE 16, 1 [2 f.]; 47, 168 [175]; 63, 80 [85]; 91, 93 [106]).
  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 09.12.1996 - 2 BvR 2316/96
    Die verbleibende Ungewißheit, daß sein Rechtsmittel vom Berufungsgericht als unzulässig verworfen wird, ist dem Beschwerdeführer schon deshalb zuzumuten, weil die Entscheidung des Berufungsgerichts jedenfalls dann, wenn das Rechtsmittel - so wie hier - nicht offensichtlich unzulässig war, die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde neu in Lauf setzt (vgl. BVerfGE 16, 1 [2 f.]; 47, 168 [175]; 63, 80 [85]; 91, 93 [106]).
  • BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil i.S. von § 93c Satz 2 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 09.12.1996 - 2 BvR 2316/96
    Auch wenn die Statthaftigkeit der Berufung im vorliegenden Fall in der fachgerichtlichen Rechtsprechung noch nicht unumstritten ist, kann es dem Beschwerdeführer grundsätzlich zugemutet werden, erst Berufung einzulegen, ehe er Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. BVerfGE 60, 96 [98 f.]; 61, 119 [121 f.]; 72, 119 [121]; BVerfG, NJW 1985, S. 2250 ; 1993, S. 2864).
  • BVerfG, 28.09.1982 - 2 BvR 125/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BVerfG, 09.12.1996 - 2 BvR 2316/96
    Auch wenn die Statthaftigkeit der Berufung im vorliegenden Fall in der fachgerichtlichen Rechtsprechung noch nicht unumstritten ist, kann es dem Beschwerdeführer grundsätzlich zugemutet werden, erst Berufung einzulegen, ehe er Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. BVerfGE 60, 96 [98 f.]; 61, 119 [121 f.]; 72, 119 [121]; BVerfG, NJW 1985, S. 2250 ; 1993, S. 2864).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 411/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklicheit der Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeit

  • LG Essen, 30.10.1992 - 1 S 260/92
  • OLG Köln, 18.01.1993 - 9 W 6/93
  • BVerfG, 25.03.1985 - 1 BvR 70/85

    Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung - Subsidiärität - Zulässigkeit der

  • BGH, 11.07.2001 - XII ZR 14/00

    Beschwer bei Verurteilung zu einer Auskunft

    Wie das Oberlandesgericht zutreffend ausführt, kann zwar in Einzelfällen die Berufung unabhängig vom Erreichen der Berufungssumme auch nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1996 - 2 BvR 2316/96 = NJW 1997, 1301; vom 25. November 1998 - 2 BvR 898/98 = NJW 1999, 1176 ff.) dort zugelassen werden, wo das rechtliche Gehör der Partei im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO oder im vereinfachten Verfahren nach § 495 a ZPO verletzt wurde.
  • BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99

    Außerordentlicher Rechtsbehelf wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit"

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Fachgerichte wiederholt dazu angehalten, durch eine grundrechtlich orientierte Handhabung der Prozeßvorschriften dafür Sorge zu tragen, daß in ihrem Verfahren eingetretene Grundrechtsverstöße ohne den Umweg über eine Verfassungsbeschwerde ausgeräumt werden (BVerfGE 49, 252, 259; BVerfG NJW 1997, 1301; vgl. auch Schneider, MDR 1997, 991, 993; Pawlowski, Zu den "außerordentlichen Beschwerden" wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit", Festschrift für Egon Schneider, S. 39, 60 ff.).
  • LG Memmingen, 27.01.1998 - 1 S 2054/97

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ; Nichterreichen einer

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  • BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvR 898/98

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Annahmevoraussetzungen

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits in mehreren Entscheidungen betont, daß die Landgerichte im Fall der Verletzung rechtlichen Gehörs im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO (BVerfGE 60, 96 ; 61, 78 ; 61, 119 ; 64, 203 ) bzw. im vereinfachten Verfahren nach § 495a ZPO (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 1996 - 2 BvR 2316/96 -, NJW 1997, S. 1301) analog § 513 Abs. 2 ZPO die Berufung zulassen können.
  • BVerfG, 02.10.2000 - 2 BvR 310/00

    Keine Hemmung des Laufs der Verfassungsbeschwerdefrist durch unzulässige Berufung

    Das Bundesverfassungsgericht hat bislang nur für den Sonderfall der auf das schriftliche Verfahren nach § 128 Abs. 2 und 3 ZPO sowie nach § 495a ZPO bezogenen Gehörsrüge die Berufungseinlegung auch bei Nichterreichen der Berufungssumme unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität (§ 90 Abs. 2 BVerfGG) für geboten erachtet mit der Konsequenz, dass dieses Rechtsmittel die Verfassungsbeschwerdefrist neu in Lauf setzt (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1997, S. 1301; BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1999, S. 1176 ).
  • BFH, 17.09.2002 - IV B 108/02

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit

    Zunächst müsse versucht werden, grobes prozessuales Unrecht durch Einlegung eines außerordentlichen Rechtsbehelfs im fachgerichtlichen Verfahren zu beseitigen (BVerfG-Beschlüsse vom 24. Juni 2002 1 BvR 575/02, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 2002, 1112; vom 9. Dezember 1996 2 BvR 2316/96, NJW 1997, 1301; vom 15. August 1996 2 BvR 662/95, NJW 1997, 46).
  • BGH, 27.02.2002 - XII ZB 237/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wert des Beschwerdegegenstandes - Sozialhilfe -

    Zwar kann in analoger Anwendung des § 513 Abs. 2 i.V.m. § 511 a Abs. 1 ZPO a.F. in Einzelfällen die Berufung unabhängig vom Erreichen der Berufungssumme auch nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1996 - 2 BvR 2316/96 = NJW 1997, 1301; vom 25. November 1998 - 2 BvR 898/98 = NJW 1999, 1176 f.) dort zugelassen werden, wo das rechtliche Gehör der Parteien im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO oder im vereinfachten Verfahren nach § 495 a ZPO a.F. verletzt wurde.
  • StGH Hessen, 20.06.2002 - P.St. 1365

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Grundrechtsklage - Grundsatz der

    Das Bundesverfassungsgericht nahm deshalb Verfassungsbeschwerden gegen im Verfahren nach § 495a ZPO a.F. ergangene amtsgerichtliche Urteile nicht zur Entscheidung an (BVerfG, Beschluss vom 09.12.1996 - 2 BvR 2316/96 -, NJW 1997, 1301; Beschluss vom 08.01.1997 -2 BvR 2426/96 -, NJW 1997, 1228).
  • LG Kaiserslautern, 09.04.2002 - 1 S 12/02

    Wohnraummiete: Passivlegitimation des Hausverwalters; Rückgewähr der Mietkaution

    Denn bei Verletzung des rechtlichen Gehörs im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO oder im vereinfachten Verfahren nach § 495 a ZPO ist die Zulässigkeit der Berufung analog § 513 Abs. 2 ZPO auch dann zu bejahen, wenn der Berufungskläger um weniger als 1.500,-- DM beschwert ist; dies ist unter dem Gesichtspunkt wirksamen Grundrechtsschutzes verfassungsrechtlich geboten (vgl. etwa BVerfG NJW 1999, 1176 und NJW 1997, 1301).
  • VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 9/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen eines

    Dies gilt auch im Verfahren nach § 495a ZPO, wonach dem Gericht zwar eine weitgehend freie Verfahrensgestaltung nach billigem Ermessen möglich ist, die jedoch nicht von der Beachtung der elementaren Verfahrensgrundrechte der Beteiligten, wozu auch der Anspruch auf rechtliches Gehör zählt, befreit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. August 1992 - 2 BvR 294/92 -, nach juris; BVerfG, NJW 1997, 1301; BayVerfGH, VerfGHE 55, 20 ff; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 64. Aufl. 2006, Rn. 69 zu § 495a; Herget, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 25. Aufl. 2005, Rn. 8 zu § 495a; Reichold, in: Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, 27. Aufl. 2005, Rn. 2 zu § 495a).
  • VerfG Brandenburg, 28.06.2001 - VfGBbg 9/01

    Beschwerdefrist; Rechtswegerschöpfung; Begründungserfordernis; rechtliches Gehör;

  • VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 157/00
  • LG Landau/Pfalz, 21.03.2000 - 1 S 44/00

    Voraussetzungen für den Erlass eines Versäumnisurteils ; Glaubhaftmachen von

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